Tarif590
Fragen und Antworten rund um den neuen standardisierten Rückforderungsbeleg vom Tarif590
Häufig gestellte Fragen
- Bei der Erstellung der Rechnung ist auf dem Rückforderungsbeleg die Endsumme richtig jedoch die Anzahl und Preis weicht ab sobald ich mit 0.2 und 0.8 und dem Preis von Fr. 120.- pro Sitzung abrechnen möchte..
- Bei einem Stundenansatz von CHF 100.00 gibt es immer eine Rundungsdifferenz, egal ob ich als Einheit 60 oder 30 Minuten nehme (mit Basis 100, resp. 50.00). Das System gibt mir 100.20 oder 50.10 als Endbetrag.
- Im Leistungskatalog gem. Tarif 590 muss die Einheit für Behandlungen jeweils pro 5 Min. abgerechnet werden. Kann auch so erfasst werden, jedoch bei Rechnungsstellung wird die Einheit 60 Minuten angegeben, welche nicht veränderbar ist.
- Wie kann ich Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel verrechnen?
- Wie kann ich das Gesetz, z.B. VVG angeben?