Häufig gestellte Frage

Im Leistungskatalog gem. Tarif 590 muss die Einheit für Behandlungen jeweils pro 5 Min. abgerechnet werden. Kann auch so erfasst werden, jedoch bei Rechnungsstellung wird die Einheit 60 Minuten angegeben, welche nicht veränderbar ist.
Zuletzt aktualisiert vor 7 Jahren

Sie können ganz normal mit 60 Minuten Einheiten arbeiten. Für den Rückforderungsbeleg nach Tarif590 rechnet das System sämtliche Einheiten automatisch auf 5 Minuten um.

Sollten Sie eigene Einheiten erfassen, so müssen Sie lediglich den Einheitsfaktor setzen. Dieser besagt, wie die Umrechnung sein soll. Also bei 60 Minuten ist dieser 12 da 60 / 12 = 5 Minuten.
Aber auf den bestehenden Einheiten ist dies bereits so eingestellt. Sie müssen da also nichts unternehmen.

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