Häufig gestellte Frage
Im Leistungskatalog gem. Tarif 590 muss die Einheit für Behandlungen jeweils pro 5 Min. abgerechnet werden. Kann auch so erfasst werden, jedoch bei Rechnungsstellung wird die Einheit 60 Minuten angegeben, welche nicht veränderbar ist.
Zuletzt aktualisiert vor 7 Jahren
Sie können ganz normal mit 60 Minuten Einheiten
arbeiten. Für den Rückforderungsbeleg nach Tarif590 rechnet das System
sämtliche Einheiten automatisch auf 5 Minuten um.
Sollten Sie eigene Einheiten erfassen, so müssen Sie lediglich den Einheitsfaktor setzen. Dieser besagt, wie die Umrechnung sein soll. Also bei 60 Minuten ist dieser 12 da 60 / 12 = 5 Minuten.
Aber auf den bestehenden Einheiten ist dies bereits so eingestellt. Sie müssen da also nichts unternehmen.
Sollten Sie eigene Einheiten erfassen, so müssen Sie lediglich den Einheitsfaktor setzen. Dieser besagt, wie die Umrechnung sein soll. Also bei 60 Minuten ist dieser 12 da 60 / 12 = 5 Minuten.
Aber auf den bestehenden Einheiten ist dies bereits so eingestellt. Sie müssen da also nichts unternehmen.