Neues Datenschutzgesetz – Informationen zur Handhabung

Neues Datenschutzgesetz per 01.09.2023 – neue Funktionen wurden aufgeschaltet

Wie bereits mit dem Newsletter per 01.08.2023 angekündigt, stehen ab sofort die neuesten Funktionalitäten, welche das neue Datenschutzgesetz betreffen, zur Verfügung.

1.) Neu wird im Onlinebuchungssystem als auch in der Onlinebuchung von Gruppentherapien unsere Datenschutzerklärung als Link angezeigt

2.) Wir haben den neuen Auftragsbearbeitungsvertrag ausgearbeitet. Sie können diesen in der Applikation unter info -> Vertrag Auftragsbearbeitung einsehen und herunterladen. Dieser gilt ab sofort und ohne Unterschrift, sofern von ihrer Seite kein Widerspruch erfolgt. Sollten sie mit dem Vetrag nicht einverstanden sein, bitten wir uns dies via e-mail an support@paros-praxis.ch mitzuteilen.

3.) Für die Korrespondenz via Email bedarf es neu einer Einverständniserklärung ihrer Klienten. Wir haben ein solches Dokument angefertigt. Sie können es vorausgefüllt für ihre Klienten herunterladen (unter Personen- / Addressverwaltung -> Details -> Einverständiserklärung Emailversand -> Download Vorlage). Nach Unterzeichnung des Dokuments, können Sie das Dokument dann am selben Ort zu Ihrem Klienten hinterlegen (Bild/Dokument hochladen). Natürlich steht es Ihnen frei Ihre eigenen Vorlagen zu verwenden. Zusätzlich wird beim Rechnungslauf neu eine Warnung ausgegeben, sofern ein Klient „Korrespondenz via email“ gesetzt hat und die Einverständniserklärung nicht im System hinterlegt wurde. Diese Warnung ist aber nur ein Hinweis und hindert sie nicht am Versand der Emails.

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